Die meisten Versicherungen in Österreich bieten seit Jahren stark beschädigte Unfallautos in der so genannten Wrackbörse an. Das höchste Angebot inländischer sowie ausländischer Wrackhändler wird meist dem Geschädigten mit der Abrechnung für den Totalschaden als Restwert vorgelegt. Besitzer von Unfallfahrzeugen ohne Versicherungsanspruch haben keine Möglichkeit Ihr Auto nach einem Unfall in diese Restwertbörse einzustellen. Die Höchstgebote aus dem Restwertcenter werden von den Versicherungen als Rechtfertigung für den Abzug des Restwertes vom Wiederbeschaffungswert herangezogen. Der Besitzer des Unfallwagen ist aber in seiner Entscheidung frei ob - und vor allem an wen er sein Fahrzeug verkaufen möchte. Hohe Gebote in der Havariebörse nutzen der Versicherung, um eine möglichst geringe Entschädigung auszahlen zu müssen. Wir bemühen uns durch faire Restwertangebote einen möglichst hohen Preis an den ohnehin durch den Unfall schon geschädigten Fahrzeugbesitzer auszubezahlen. Wenn Sie bereits ein Angebot aus der Autowrackbörse vorliegen haben, bitten wir Sie Ihre Fahrzeugdaten samt aussagekräftiger Bilder sowie dem vorliegenden Angebot an uns zu übermittlen. Wir versuchen dann dieses Gebot nach Möglichkeit zu überbieten, womit für Sie ein Mehrerlös beim Verkauf Ihres Unfall Kfz erzielbar sein kann.
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